Wasserrecht

In Wasserrechtsangelegenheiten ist Behörde, die Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung und daher grundsätzlich für alle wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zuständig. Die Wasserwirtschaft hat die Aufgabe eines der wichtigsten Lebensmittel unseres Landes zu schützen. Wir verstehen unter Wasserwirtschaft die Summe aller Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt, sei es zur Erreichung eines Nutzens, oder zur Abwehr der zerstörerischen Kraft des Wassers. So unterscheiden wir zwischen Schutzwasserwirtschaft und Nutzwasserwirtschaft, zwei komplexen Themen, deren Umsetzung nicht ohne Rücksichtnahme auf das Medium Wasser möglich ist.
Für allfällige Fragen in wasserrechtlichen Angelegenheiten geben wir auch gerne Auskunft.
 
Einige Zuständigkeitsbereiche des Wasserrechts aufgezählt:

  • Abwasseranlagen
  • Entwässrungen – landwirtschaftliche Drainagen
  • Hochwasserabflussbereich Maßnahmen und Anlage
  • Öllagerungen Anzeigeverfahren
  • Ölablagerungen und gewerbliche Betriebe in Schon- und Schutzgebieten
  • Schutz und Schongebiete Maßnahmen
  • Teichanlagen
  • Wärmepumpen aller Art
  • Wasserbuch
  • Wassergenossenschaften
  • Wasserversorgungsanlagen …etc.

Zuständig