Staatsbürgerschaftsnachweis

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die schriftliche Bestätigung, dass die darin bezeichnete Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung oder durch Verleihung erworben werden.

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für Hofer Gemeindebürgerinnen und -Bürger ist der Staatsbürgerschaftsverband Salzburg im Schloss Mirabell zuständig.

Notwendig kann ein Staatsbürgerschaftsnachweis z.B. sein für:
die Beantragung eines österreichischen Reisepasses
die Ausstellung eines Führerscheins
die Förderung von Wohnungsansuchen
die Einschreibung für Schulen und Kindergärten
die Anmeldung eines Gewerbes
die Stellung beim Bundesheer
das Grundstückskataster
für Gerichte z.B. bei Adoptionsverfahren
Pensionsansuchen
Hochzeiten im In- und Ausland
Arbeitsbewerbungen udgl.

Da die notwendigen Unterlagen je nach Sachlage sehr unterschiedlich sein können, empfiehlt sich die vorhergehende telefonische Kontaktaufnahme. Telefon + 43 662 8072 3563 oder 3564. 

Wenn die notwendigen Unterlagen komplett sind, wird der Staatsbürgerschaftsnachweis sofort ausgestellt. Urkunden oder Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.
Für Neugeborene bis zum 2. Lebensjahr ist die Erstausstellung gebührenfrei.
Staatsbürgerschaftsnachweise werden in verschiedenen Lebenssituationen für eine Heirat im In- oder Ausland und von verschiedenen Stellen verlangt. Sie werden im Schloss Mirabell, Mirabellplatz 4, 1. Stock, ausgestellt.