Raumordnung

Bei der örtlichen Raumplanung dient der Gemeinde als Grundlage für die Aufstellung des Flächenwidmungsplanes und seiner Änderung das räumliche Entwicklungskonzept. Dieses besteht aus Wortlaut und ergänzenden planlichen Darstellungen und hat Aussagen zu treffen über: 

  • die Stellung der Gemeinde in der Region
  • die naturräumlichen Gegebenheiten und Umweltbedingungen
  • die Anordnung und funktionelle Gliederung des Baulandes
  • die Aufschließung des gesamten Gemeindegebietes
  • die Hauptversorgungs- und Hauptentsorgungseinrichtungen sowie die Einrichtungen für Erziehung, Bildung und Kultur. 

Das räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinde Hof bei Salzburg wurde von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.02.2009 (GZ 42/0902), auf Grundlage des Salzburger Raumordnungsgesetz 1998 - ROG 1998 LGBl. 44/1998- einstimmig beschlossen.
Das REK ist ein Beschluss der Gemeindevertretung – keine Verordnung!
In das REK kann zu den Amtszeiten jederzeit Einsicht genommen werden.

Zuständig