Der Meldezettel hat nicht mehr dieselbe Funktion wie bisher; er ist ein Antragsformular auf dessen Grundlage die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung im Zentralen Melderegister erfolgt. Als Bestätigung der durchgeführten Meldung erhält der/die Meldepflichtige die „Bestätigung der Meldung“ (Ausdruck aus dem Zentralen Melderegister).
Einen Meldezettel erhalten Sie im Servicebüro des Gemeindeamtes Hof bei Salzburg oder finden unten auf dieser Seite eine PDF-Variante zum Ausdrucken..
Der Meldezettel ist vollständig auszufüllen!
Ansonsten kann die Meldebehörde den Meldezettel nicht entgegennehmen!
Hierbei sind folgende Besonderheiten zu beachten:
- Religionsbekenntnis: Diese Rubrik kann auch erst dann ausgefüllt werden, nachdem der Unterkunftgeber den Meldezettel unterschrieben hat. Sie kann auch unausgefüllt bleiben.
- ZMR-Zahl: Sie ist anzugeben, soweit sie bekannt ist. Die ZMR-Zahl ist eine vom System willkürlich vergebene zwölfstellige Zahl, die den Behörden zur Identifizierung dient.
- Unterschrift des Meldepflichtigen: Damit wird die sachliche Richtigkeit der Meldedaten bestätigt.
- Unterschrift des Unterkunftgebers!
Hinweis: Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Informationen zur elektronischen Wohnsitzänderung auf oesterreich.gv.at