Jagdwesen

Die Gemeindejagdkommission setzt sich aus Vertretern der Gemeinde und den Mitgliedern des Ortsausschusses nach dem Salzburger Landwirtschaftskammergesetz zusammen.

Die Gemeindejagdkommission hat alle zur Verwaltung und Nutzung der Gemeinschaftsjagd erforderlichen Geschäfte zu besorgen. Hierbei sind die Interessen der von ihr vertretenen Grundeigentümer wahrzunehmen. Weiters hat die Gemeindejagdkommission die Auswirkungen der Jagd auf die Land- und Forstwirtschaft (insbesondere hinsichtlich Wildschadensituation, Abschussplanung und Abschusserfüllung) zu beobachten. Sie kann der Jagdbehörde Vorschläge zur Vermeidung von Wildschäden erstatten.

Folgende Aufgaben werden von der Gemeindeverwaltung im Auftrag der Gemeindejagdkommission durchgeführt:

  • Erstellung und Ausfertigung der Jagdpachtverträge
  • Einhebung der Jagdpacht
  • Auszahlung des Pachtschillings
  • Betreuung der Sitzungen der Gemeindejagdkommission

Zuständig