Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg

Um die finanziellen Mehrbelastungen für das Heizen in der kalten Jahreszeit auszugleichen werden Salzburgerinnen und Salzburger beträgt der einmalige Zuschuss € 600,--.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren monatliche Nettoeinkommen je Haushalt (aktuelles Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen mit dortiger Hauptwohnsitzmeldung) nachfolgende Werte nicht überschreiten:

Einkommensgrenzen:
Alleinlebende / AlleinerzieherInnen€ 1.392,--
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragene Partnerschaften€ 1.820,--
Erhöhung für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfebezug€    385,--
Erhöhung für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfebezug€    621,--
Erhöhung für jede weitere erwachsene Person im Haushalt€    621,-- 

Von der Förderung ausgenommen sind

  • Bewohner/innen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenpflegeheimen;
  • hilf- und schutzbedürftige Fremde gemäß § 5 des Salzburger Grundversorgungsgesetzes deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen;
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. Übergabevertrag) bzw. Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.

Einkommen und Richtlinien
Grundsätzlich ist das monatliche Nettoeinkommen des vergangen Monats heranzuziehen. Was zum Einkommen zählt finden Sie in der Richtlinie_des_Landes_Salzburg_für_die_Gewährung_des_Heizkostenzuschusses_2024.pdf herunterladen (0.45 MB) des Landes Salzburg zum Heizkostenzuschuss.

Die Antragsfrist läuft von 01.01.2024 bis 30.09.2024 ausschließlich elektronisch. Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

E-Government-Antrag auf Gewährung eines Heizkostenzuschusses

Sollten Sie über keinen Internetzugang verfügen sind Ihnen unsere Mitarbeiter im Bürgerservice gerne bei der elektronischen Antragstellung behilflich.

Das Antragsformular intern dient ausschließlich den MitarbeiterInnen der Gemeinden als Formular um die Daten der AntragstellerInnen aufnehmen zu können und diese dann in weiterer Folge in die elektronische Eingabemaske übertragen zu können. Die Gemeinden prüfen weder Richtigkeit noch Vollständigkeit der Angaben der AntragstellerInnen, sondern geben jene Daten in das elektronische Eingabesystem ein, die von den AntragstellerInnen angegeben werden. 

Eine Antragstellung in Papierform beim Land Salzburg ist nicht möglich.

Zuständig

Zuständigkeiten