Flächenwidmung

Jede Gemeinde hat auf Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes durch Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufzustellen. Dieser regelt die geordnete Nutzung des gesamten Gemeindegebietes. Er besteht aus planlicher Darstellung und dem dazu erforderlichen Wortlaut.
 
Bei der Festlegung der Nutzungsarten (Bauland-Verkehrsflächen-Grünland) und der Widmungen für bereits ganz oder teilweise verbaute Gebiete sind die der Hauptsache nach bestehenden widmungsmäßigen Verhältnisse zu berücksichtigen.
Der Flächenwidmungsplan liegt im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtszeiten auf.

Zuständig