Bauplatzerklärung

Bebauungsgrundlagengesetz –BGG 
 
Bauführungen dürfen nur auf Grundflächen bewilligt werden, die für die Bebauung geeignet erklärt worden sind (und zwar durch die Bauplatzerklärung). Mit der Bauplatzerklärung erfolgt die Festlegung der Bauplatzgröße und – grenzen, der Bebauungsgrundlagen (bauliche Ausnutzbarkeit, Höhen, BFL etc.)und der Abtretungsverpflichtungen.Eine Bauplatzerklärung ist auch für im Grünland gelegene Bauten zu erwirken, zum Beispiel für die landwirtschaftliche Hofstelle, Austraghäuser, widmungswidrige Bauten etc.
 
In den von einem Bebauungsplan erfassten Gebieten darf eine Bauplatzerklärung nur aufgrund des Bebauungsplanes ausgesprochen werden. Nicht festgelegte Bebauungsgrundlagen können ergänzend festgelegt werden.
 
Die Bauplatzerklärung ist antragsbedürftig. Folgende Unterlagen sind anzuschließen: 

  • Grundbuchsauszug (nicht älter als drei Monate)
  • allenfalls der Nachweis eines Rechtstitels
  • planliche Darstellung des Bauplatzes mit Einzeichnung der Verkehrsflächen (verfasst durch eine hierzu befugte Person)
  • Nachweis betreffend der Wasserversorgung, Energieversorgung, Abwasserbeseitigung und  Bodenbeschaffenheit
  • Darstellung des natürlichen Geländes mit den erforderlichen Höhenangabe (Höhenpunkte, erforderlichenfalls Schichtenlinien)

Soweit es wegen einer besonderen Lage der Grundfläche erforderliche erscheint, hat der Grundeigentümer auf Verlangen der Behörde noch weitere Unterlagen beizubringen.
(z.B.: Längen- und Querprofil durch Verkehrsflächen, Bodenuntersuchungen – geologisches Gutachten etc.)

Zuständig