Als Bürger oder Bürgerin der EU oder Schweizer BürgerIn haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung bis zu drei Monaten. Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufzuhalten, ist es notwendig, dass Sie dies spätestens vier Monate ab Ihrer Einreise (Niederlassung), bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzeigen.
Eine Bearbeitung durch die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. (appointment necessary)
Die genaue Adresse lautet:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Dr.-Hans-Katschthaler-Platz 1
5201 Seekirchen
Wie soll die Anzeige Ihrer Niederlassung erfolgen: Durch einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR Bürger.
Welche Unterlagen sie noch benötigen, entnehmen Sie bitte der Erklärung zum Antragsformular.
Im Falle von Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Pircher, zur Verfügung, die unter Telefon +4357599575820 von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr im 02. Stock, Zimmer 205 erreichbar ist.
Die Nichtanzeige stellt in Österreich einen strafbaren Tatbestand dar.
Further information in english:
Settlement in Austria
Immigration Guide Austria