Anmeldung EWR- oder Schweizer Bürger

Als Bürger oder Bürgerin der EU oder Schweizer BürgerIn haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung bis zu drei Monaten.
 
Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufzuhalten, ist es notwendig, dass Sie dies spätestens vier Monate ab Ihrer Einreise (Niederlassung), bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft anzeigen.
 
Die genaue Adresse lautet:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Dr.-Hans-Katschthaler-Platz 1
5201 Seekirchen
 
Wie soll die anzeige Ihrer Niederlassung erfolgen:
Durch einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR Bürger. Das Formular finden Sie unter auf www.oesterreich.gv.at unter "Formulare/Online-Amtswege".
 
Erforderliche Unterlagen (bitte in Original und Kopie; Änderungen vorbehalten):

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • im Falle der Erwerbstätigkeit: Bestätigung des Arbeitsgebers oder Nachweis der Selbständigkeit
  • Nachweis über ausreichende Krankenversicherung
  • Nachweis über ausreichende Existenzmittel
  • ev.Heiratsurkunde und Geburtsurkunde

Im Falle von Rückfragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Pircher, zur Verfügung, die unter Telefon +4357599575820 von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr im 02. Stock, Zimmer 205 erreichbar ist. Um Ihnen längere Wartezeiten zu ersparen, wird um Terminvereinbarung ersucht.
 
Die Nichtanzeige stellt in Österreich einen strafbaren Tatbestand dar.