Hundeanmeldung und Hundemarke

Die Hundemarke erhalten Sie bei der Anmeldung des Hundes. Sie muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Die Anmeldung des Hundes können Sie in unserem Servicebüro im Gemeindeamt durchführen.

Seit 01.01.2013 gilt im Land Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, muss dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb einer Woche ab Beginn der Haltung melden.

Die Meldung hat zu enthalten:

1. Name und Anschrift der Hundehalterin bzw. des Hundehalters;
2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
3. Name und Anschrift der Person, die den Hund zuletzt gehalten hat;
4. die Kennzeichnungsnummer (§ 24a Abs 2 Z 2 lit d TSchG).

Der Meldung anzuschließen sind:

1. ein Sachkundenachweis und
2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von € 725.000,-- besteht.

Ebenso muss die Hundehalterin bzw. der Hundehalter die Beendigung des Haltens eines Hundes innerhalb einer Woche der Gemeinde melden. Dabei ist der Endigungsgrund anzugeben und eine allfällige neue Hundehalterin oder ein neuer Hundehalter bekanntzugeben.

Wer stellt Sachkundenachweise aus?

Nur von der Salzburger Landesregierung mit Bescheid zugelassene Personen (Rechtsgrundlage: § 21 Abs 4 Salzburger Landessicherheitsgesetz).

Ebenso wie den Beginn der Haltung hat der Hundehalter auch die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters binnen einer Woche der Gemeinde zu melden.

Hinweisen möchten wir Sie noch auf die Datei herunterladen: PDFChippflicht, die bereits seit 30. Juni 2008 gilt für alle Hunde in Österreich gilt.

Ebenfalls auf dieser Seite finden Sie alle Verordnungen der Gemeinde Hof bei Salzburg, welche die Hundehaltung betreffen.

Die Gemeinde Hof bei Salzburg stellt kostenlos Hunde-Gassi-Sackerl zur Verfügung. Diese erhalten Sie bei den Abgabestellen an den Spazierwegen oder im Gemeindeamt. Übersicht der Gassi-Sackerl-Sta

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