Richtlinien 2024
Die Weihnachtsbeihilfe für 2024 beträgt € 50,-- und wird an Pensionist:innen in Privathaushalten ausgezahlt, die Ausgleichzulage erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten die folgende Obergrenzen nicht überschreitet:
für 1 Person: € 926,--
für Ehepaare/Partnerschaften: € 1.392,--
Anträge können von 15. Oktober bis 15. Dezember 2024 elektronisch unter www.salzburg.gv.at/landeshilfe sowie in Papierform (postalisch) gestellt werden.
Wichtiges betreffend Einkommen:
- Pension + Ausgleichszahlung (+ Sozialunterstützung) = Einkommen
- Als Nachweis zum Einkommen ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie (falls vorhanden) auch der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid bzw. der jeweils dazugehörige letzte Kontoauszug heranzuziehen.
- Wenn die Angaben über das Einkommen und die Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft wurden, müssen keine Nachweise beigelegt bzw. angehängt werden.
Wichtiges betreffend Bankkonto:
- Es können nur Anträge mit vollständig angegebener IBAN bearbeitet werden.
- Wenn Antragsteller:innen kein eigenes Konto haben ist eine Anweisung an Dritte (zB auf das Konto der Seniorenorganisation) möglich.
Wichtig: In diesem Fall hat der Antrag unbedingt die Zustimmung des/der Antragsteller:in zu dieser Vorgangsweise zu enthalten!
Post Bar-Anweisungen werden grundsätzlich nicht durchgeführt.
Stichprobenartige Kontrollen können durchgeführt werden.
Rückfragen unter landeshilfe@salzburg.gv.at