Weihnachtsbeihilfe der Salzburger Landeshilfe

Richtlinien 2025

Die Weihnachtsbeihilfe für 2025 beträgt € 50,-- und wird an Pensionist:innen in Privathaushalten ausgezahlt, die Ausgleichzulage erhalten und deren Einkommen abzüglich Wohnkosten die folgende Obergrenzen nicht überschreitet:

für 1 Person: € 969,--
für Ehepaare/Partnerschaften: € 1.456,--

Anträge können von 15. Oktober bis 15. Dezember 2025 elektronisch unter www.salzburg.gv.at/weihnachtsbeihilfe sowie in Papierform (postalisch) oder per E-Mail landeshilfe@salzburg.gv.at gestellt werden.

Wichtiges betreffend Einkommen:

  • Pension + Ausgleichszahlung (+ Sozialunterstützung) = Einkommen
  • Als Nachweis zum Einkommen ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie (falls vorhanden) auch der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid bzw. der jeweils dazugehörige letzte Kontoauszug heranzuziehen.
  • Wenn die Angaben über das Einkommen und die Ausgaben (Miete, Betriebskosten, usw.) von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft wurden, müssen keine Nachweise beigelegt bzw. angehängt werden.

Wichtiges betreffend Bankkonto:

  • Es können nur Anträge mit vollständig angegebener IBAN bearbeitet werden.
  • Wenn Antragsteller:innen kein eigenes Konto haben ist eine Anweisung an Dritte (zB auf das Konto der Seniorenorganisation) möglich.
    Wichtig: In diesem Fall hat der Antrag unbedingt die Zustimmung des/der Antragsteller:in zu dieser Vorgangsweise zu enthalten!

Post Bar-Anweisungen werden grundsätzlich nicht durchgeführt.

Stichprobenartige Kontrollen werden durchgeführt.

Rückfragen unter landeshilfe@salzburg.gv.at