Als Bürger oder Bürgerin der EU oder Schweizer BürgerIn haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung bis zu drei Monaten. Wenn Sie beabsichtigen, sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufzuhalten, ist es notwendig, dass Sie dies spätestens im Laufe des vierten Monats ab Ihrer Einreise (Niederlassung), bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eine EWR Anmeldebescheinigung persönlich mittels Anmeldeformular beantragen.
Wenn diese Frist überschritten wird, droht eine Verwaltungsstrafe!
Die genaue Adresse lautet:
Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung
Dr.-Hans-Katschthaler-Platz 1
5201 Seekirchen
Online Terminvereinbarung
Terminvereinbarung. (appointment necessary)
Terminvereinbarung per Telefon / E-Mail: Frau Karin Pircher, Telefon +4357599575820 / E-Mail bh-sl.aufenthaltsrecht@salzburg.gv.at
(Montag bis Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr)
Welche Unterlagen sie noch benötigen, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zum Antragsformular.
Formulare
EU/EWR/Schweizer-Bürger Anmeldebescheinigung Antrag
EU/EWR/Schweizer-Bürger Informationsblatt zur Antrag Anmeldebescheinigung
EU/EWR/Schweizer-Bürger Explanation of the application form
Further Information
Settlement in Austria
Immigration Guide Austria